Prüfungstermine Quali 2024

  • Projektprüfung Soziales / Technik:03.06. - 10.06.2024 
  • Praktische Prüfungen in Kunst, Religion, Ethik und Sport: 13.06.2024
  • Praktische Prüfung Sport (Tag 2): 14.06.2024
  • GPG : 20.06.2024
  • NT : 21.06.2024 
  • Englisch, schriftliche Prüfung: 24.06.2024
  • Deutsch, schriftliche Prüfung: 25.06.2024
  • Mathematik, schriftliche Prüfung: 26.06.2024 
  • Englisch, mündliche Prüfung: 27./28.06.2024 
  • Notenbekanntgabe:01.07.2024
  •  Mündliche Prüfung (Mathe/Deutsch): 03.07./04.07.2024

Allgemeine Infos zum Quali

Bewertung der Gesamtprüfung

Die Gesamtbewertung errechnet sich wie folgt:

  • Die Jahresfortgangsnoten und die Noten der besonderen Leistungsfeststellung werden für alle Fächer zusammengezählt.
    Dabei sind die Jahresfortgangsnoten und die Noten der besonderen Leistungsfeststellung in den Fächern Deutsch, Mathematik und je nach gewählte Prüfungsfach Natur und Technik, Geschichte/Politik/Geographie oder Englisch doppelt zu zählen;
  • Die Jahresnoten in WiB und dem gewählten Fach aus dem berufsorientierenden Zweig zählen einfach. 
  • In der QA-Prüfung werden beide Fächer in der Projektprüfung zusammen gefasst und die hier erzielte Note zählt doppelt.
  • Die Noten im schriftlichen und mündlichen Teil der besonderen Leistungsfeststellung in den Fächern Englisch und Deutsch als Zweitsprache werden je einfach gewichtet.
  • Die erzielte Notensumme wird durch den Teiler 18 geteilt.

Der Qualifizierende Mittelschulabschluss ist erreicht, wenn der Schüler in den Fächern der besonderen Leistungsfeststellung eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erzielt hat; dabei bleibt die zweite Stelle nach dem Komma unberücksichtigt.

Für die externen Prüfungsteilnehmer: Bei der Festlegung der Gesamtnoten werden Jahresfortgangsnoten nicht miteinbezogen. Zur Errechnung der Gesamtbewertung wird die erzielte Notensumme durch den Teiler 9 geteilt.


Mündliche Prüfung bei Nichtbestehen

Bei Nichterreichen der erforderlichen Gesamtbewertung (3,0) ist eine freiwillige mündliche Prüfung in Deutsch und/oder Mathematik möglich (§ 31 VSO). Genügt die erste Prüfung bereits zur Erreichung der erforderlichen Gesamtnote, so entfällt die zweite.

Freiwillige mündliche Prüfungen, um beim schon erreichten qualifizierenden Mittelschulabschluss die Noten zu verbessern, sind nicht möglich.

Die Dauer der zusätzlichen mündlichen Prüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik beträgt je 20 Minuten.

Hinweise bei Legasthenie

Bei Schülern mit gutachterlich festgestellter Lese- und Rechtschreibstörung, die von der Bewertung der Rechtschreibleistung freigestellt sind, entfällt der gesamte rechtschriftliche Prüfungsteil im Fach Deutsch.

Wenn infolge einer ärztlich festgestellten Lese- und Rechtschreibstörung ein Nachteilsausgleich definiert ist und dieser Ausgleich während des Schuljahres gewährt wurde, ist dies auch bei den Prüfungen zum Erwerb des qualifizierenden Mittelschulabschlusses in gleicher Weise zu berücksichtigen (z.B. Zeitzuschlag).

Im Falle einer Lese-Rechtschreibschwäche obliegt die Gewährung eines Nachteilsausgleichs dem Ermessen der Schule. Wird jedoch im Jahresverlauf ein Nachteilsausgleich gewährt, so ist dies auch bei der besonderen Leistungsfeststellung zu berücksichtigen.


Quali für externe Schüler

Qualifizierender Abschluss Mittelschule für externe Schüler

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

Für die Anmeldung zum Erwerb des Qualifizierenden Abschlusses beachten Sie bitte Folgendes:


Voraussetzung:

Um an den Prüfungen zum Qualifizierenden Abschluss teilnehmen zu können, muss der Wohnort des Prüfungsbewerbers im Sprengelbereich der Grund- und Mittelschule Rott a. Inn liegen.


Information:

Für alle  externe Prüfungsteilnehmer findet vor der Anmeldungsfrist eine Informationsstunde an der Mittelschule Rott a. Inn statt. 

In dieser Informationsveranstaltung werden die Prüfungsbestimmungen, Anforderungen und ratsame Vorbereitung eingehend besprochen. Wir bitten alle externen Prüfungsbewerber ausschließlich zum genannten Termin zu kommen, da Einzelberatungen zu aufwändig sind. Einzelberatungen obliegen dem Beratungslehrer der jeweiligen Schule. 
Selbstverständlich können auch Erziehungsberechtigte an der Informationsveranstaltung teilnehmen.

Termin: 19. Februar 2024, 14:00 Uhr 

an der Grund- und Mittelschule Rott a. Inn, 

Haager Str. 19, 83543 Rott a. Inn



Anmeldeschluss:

Die Anmeldung zu den Prüfungen ist schriftlich, per Formblatt bis spätestens 

Freitag, 01.03.2024 bis 13:00 Uhr

im Sekretariat der Mittelschule Rott a. Inn, Haager Str. 19. 83543 Rott a. Inn, abzugeben. 
Das erforderliche Anmeldeblatt ist im Sekretariat bzw. auf der Hompage erhältlich.