Hier können Sie sich informieren:


Beratung an der Schule:

Verena Wernthaler

Staatl. Schulpsychologin 

[email protected]

08039/908 11 113

Telefonsprechzeit.: 
Mo. 11.30 Uhr - 12.15 Uhr 



Kontaktieren Sie mich uns bei:

  • Lern- und Leistungsschwierigkeiten
  • Lese- und Rechtschreibschwäche / Legasthenie
  • Fragen zur Schullaufbahn
  • individuellen Schwierigkeiten und Problemen

 


Die Beratung ist kostenlos, außerdem unterliegen wir der Schweigepflicht und dürfen nur auf ausdrücklichen Wunsch der Ratsuchenden Informationen weitergeben. Wenn Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen, dann nehmen Sie am besten per Email Kontakt auf. Wir vereinbaren dann einen Gesprächstermin.

 

Schulpsychologen und Schulpsychologinnen in der Schulberatung in Bayern

Schulpsychologische Beratung ist Teil der Schulberatung in Bayern und dient dem schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag (BayEUG, Art. 78). Schulpsychologen unterstützen das Zusammenleben und die Zusammenarbeit in der Schule durch psychologische Erkenntnisse und Methoden. Sie beraten und helfen bei Lern- und Lehrproblemen, wirken mit bei der Fortbildung von Lehrern und Schulleitern und unterstützen die Weiterentwicklung der Schule. Neben der Beratung und Hilfe bei akuten und schwierigen Problemen bemühen sich die Schulpsychologen/innen auch um vorbeugende Maßnahmen sowie um die Verbesserung des Schulklimas und der gesamten Arbeit in der Schule.
Die Schulpsychologen in Bayern haben eine Doppelqualifikation als Psychologen und Lehrer. Sie sind für bestimmte Schularten spezialisiert und mit der Schulpraxis aus der Lehrerperspektive gut vertraut, kennen aber gleichzeitig auch die Anliegen sowohl der Schüler als auch der Eltern.

 

Wer kann sich an die Schulpsychologin wenden?

Schülerinnen und Schüler der Schule, deren Eltern und Erziehungsberechtigte, Lehrerinnen und Lehrer; außerdem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kindergärten und Horten, Ärzte sowie andere Personen und Einrichtungen, die mit der Schule zu tun haben.

 

Wann kann ich Kontakt zur Schulpsychologin aufnehmen?

Bei allen Fragen und Problemen vom Schuleintritt bis zum Verlassen der Schule, z.B.

  • - Lern- und Leistungsproblemen
  • - Lese-Rechtschreibschwäche
  • - Ärger mit den Hausaufgaben
  • - Konflikte mit Eltern oder Mitschülern
  • - Schulunlust und Schulschwänzer
  • - Angst vor der Schule
  • - Sorgen wegen des Schulabschlusses

 

Wie arbeitet die Schulpsychologin?

Je nach Fragestellung werden verschiedene Angebote gemacht, u.a.

  • - Informations- und Erstgespräch mit Eltern, Schülern und Lehrern
  • - schulpsychologische Untersuchungen einschließlich der Durchführung von Tests, soweit erforderlich
  • - Besuche im Unterricht nach Absprache mit den Beteiligten
  • - Beratungsgespräche mit Eltern, Schülern und Lehrern, gemeinsam oder einzeln
  • - Vermittlung weiterer Hilfen und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen

 

V e r s c h w i e g e n h e i t

Die Schulpsychologin unterliegt einer strengen Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen werden Informationen an andere Personen oder Stellen weitergegeben.

 

Schulpsychologische Maßnahmen dienen in erster Linie der Problemklärung (Diagnose), Beratung und Betreuung vermitteln, informieren, fördern und helfen.

Schulpsychologische Beratung ist kostenlos!


zuständige Beratungslehrkraft:

Julia Claus,  
Qualifizierte Beratungslehrkraft

[email protected]

08071 / 922 998-23
Telefonsprechstunde: 

Do.12.15 Uhr - 13.00 Uhr


Beratungspunkte:

 

  • bei Fragen zur Schullaufbahn
  • bei Lern- und Leistungsschwierigkeiten
  • bei Verhaltensproblemen
  • bei schulischen Krisensituationen
  • bei besonderen Begabungen
  • zur Unterstützung von Schulentwicklung












Förder- und Beratungsstelle für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten im Lernen von Mathematik 


Seit dem Schuljahr 2023/24 gibt es für Grundschulkinder aus dem nördlichen Rosenheimer Landkreis eine FöBeS-Rechenförderstelle an der GMS Rott a. Inn. Ihr Schwerpunkt liegt neben der Beratung von Eltern und Lehrkräften insbesondere auf der Förderung von Kindern mit gravierenden Problemen beim Rechnenlernen (mit oder ohne attestierte Rechenstörung). 

Nach erfolgtem Eingangsscreening finden regelmäßige, 30-minütige Fördereinheiten statt.

Zuständig: Miriam Arnold (Schulpsychologin)


Kontaktaufnahme
per Mail an: [email protected]


Fördertermine:
Donnerstag und Freitag Nachmittag












MSD an der Schule

Mobile Sonderpädagogische Dienste (MSD)

Christine Hagn
immer am Mo an der Schule
8.45 Uhr - 12.15 Uhr
Terminvereinbarung über das Sekretariat


Mobile Sonderpädagogische Dienste diagnostizieren und fördern die Schülerinnen und Schüler, sie beraten Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler, koordinieren sonderpädagogische Förderung und führen Fortbildungen für Lehrkräfte durch. Mobile Sonderpädagogische Dienste werden von den nächstgelegenen Förderschulen mit entsprechendem Förderschwerpunkt geleistet. (BayEUG, Art. 21)

Mobile Sonderpädagogische Dienste in den verschiedenen Fachrichtungen unterstützen auf Anforderung die allgemeinen Schulen oder Förderschulen mit einem anderen Förderschwerpunkt. Die Tätigkeit des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes umfasst insbesondere folgende Aufgaben:

 

1. Unterstützung der inklusiven Schulentwicklung im Sinn einer      angemessenen Förderung und Unterrichtung von Kindern mit  

 sonderpädagogischem Förderbedarf durch die allgemeine Schule;

2. die sonderpädagogische Arbeit am Kind im schulischen Kontext;

3. die notwendige Einbeziehung des Kindesumfelds;

4. Unterstützung und Begleitung von Kindern mit sonderpädagogischem 

 Förderbedarf im Übergang zwischen den Lernorten; (VSO-F,§ 25)

 

 

 

Einsatzbereiche der MSD:

 

- Diagnostik und Förderung der 
   klassischen MSD

- Sonderpädagogischer Tandem-
   Partner in Kooperationsklassen

- Beratung in der Beratungsstelle 
   der SFZ

- Alternatives schulisches  
   Angebot (AsA)

- Kooperative Sprachförderung