Unsere Schülersprecher:


    • Marie Radeck, Klasse 8b

    • Farshid Darwishi, Klasse 7

    • Alexandru Györfi, Klasse 9

Vertrauens- und Verbindungslehrerin :

  •  Katharina Haas (Klassenlehrkraft Klasse 8b)


Herzlichen Glückwunsch!


  

Aufgaben der Schülersprecherinnen und Schülersprecher: 

Die Klassensprecherversammlung oder die gesamte Schülerschaft wählt am Anfang des Schuljahres die Schülersprecherinnen bzw. Schülersprecher. Sie vertreten die Schülerinnen und Schüler einer Schule und sind das Sprachrohr für deren Interessen. 

Sie sind darüber hinaus Ansprechpartner für die Schulleitung, das Lehrerkollegium, die Elternvertretung und die Hausverwaltung.     

 

Aufgaben der Vertrauens- /Verbindungslehrerin:

1. Beratung

Sie berät Schüler und Organe der SMV (Schülersprecher) Kollegen und Schulleitung in Fragen der Schülervertretung

Sie berät einzelne Schüler, Klassen und Kurse in Konfliktfällen und weist dabei auf Spielregeln erfolgversprechender Konfliktlösungen hin

Sie berät in Einzelfällen und auf Wunsch Schüler bei schulischen und sonstigen Problemen, wenn er ins Vertrauen gezogen wird

Sie berät Eltern, wenn diese es wünschen

Sie richtet eine wöchentliche Sprechstunde ein, die Schüler während der Unterrichtszeit besuchen können

2. Unterstützung:

Sie unterstützt Schüler und Organe der SMV

Sie setzt sich bei Lehrern ein für die Aufgaben der SMV

Sie unterstützt die Aktivitäten der Organe der Schülervertretung bei deren Planung und Durchführung (Basare, Projektwoche etc.)

3. Vermittlung:

Sie  vermittelt in Konfliktfällen

Sie  vermittelt konkret bei Unstimmigkeiten und Konfliktfällen zwischen SV und der Schule 

4. Information:

Sie informiert die SMV über Rechte von Lehrern und Schulleitung, aber auch Kollegen und Schulleitung über Rechte der SMV

5. Zusammenarbeit:

Sie arbeitet mit dem Kollegium und der Schulleitung zusammen

Sie pflegt Kontakte zu den Mitwirkungsorganen der Eltern und Lehrer in allen Fragen der Schülervertretung

6. Rechte und Pflichten:

Sie nimmt an den Sitzungen der SMV mit beratender Stimme teil

Sie wird angehört in den Sitzungen der SMV

Sie hat das Recht, die Einberufung einer SMV zu verlangen

Sie überprüft, ob für Beschlüsse der SMV mit finanziellen Auswirkungen eine finanzielle Deckung vorhanden ist

Sie nimmt teil am Gespräch zwischen SMV und Schulleitung

Sie wird angehört, wenn der Schulleiter seine Zustimmung für eine SMV-Veranstaltung versagt

Sie kann die Aussage gegenüber Vorgesetzten verweigern