Unsere Schülersprecher:
• Marie Radeck, Klasse 8b
• Farshid Darwishi, Klasse 7
• Alexandru Györfi, Klasse 9
Vertrauens- und Verbindungslehrerin :
- Katharina Haas (Klassenlehrkraft Klasse 8b)
Herzlichen Glückwunsch!
Aufgaben der Schülersprecherinnen und Schülersprecher:
Die Klassensprecherversammlung oder die gesamte Schülerschaft wählt am Anfang des Schuljahres die Schülersprecherinnen bzw. Schülersprecher. Sie vertreten die Schülerinnen und Schüler einer Schule und sind das Sprachrohr für deren Interessen.
Sie sind darüber hinaus Ansprechpartner für die Schulleitung, das Lehrerkollegium, die Elternvertretung und die Hausverwaltung.
Aufgaben der Vertrauens- /Verbindungslehrerin:
1. Beratung
Sie berät Schüler und Organe der SMV (Schülersprecher) Kollegen und Schulleitung in Fragen der Schülervertretung
Sie berät einzelne Schüler, Klassen und Kurse in Konfliktfällen und weist dabei auf Spielregeln erfolgversprechender Konfliktlösungen hin
Sie berät in Einzelfällen und auf Wunsch Schüler bei schulischen und sonstigen Problemen, wenn er ins Vertrauen gezogen wird
Sie berät Eltern, wenn diese es wünschen
Sie richtet eine wöchentliche Sprechstunde ein, die Schüler während der Unterrichtszeit besuchen können
2. Unterstützung:
Sie unterstützt Schüler und Organe der SMV
Sie setzt sich bei Lehrern ein für die Aufgaben der SMV
Sie unterstützt die Aktivitäten der Organe der Schülervertretung bei deren Planung und Durchführung (Basare, Projektwoche etc.)
3. Vermittlung:
Sie vermittelt in Konfliktfällen
Sie vermittelt konkret bei Unstimmigkeiten und Konfliktfällen zwischen SV und der Schule
4. Information:
Sie informiert die SMV über Rechte von Lehrern und Schulleitung, aber auch Kollegen und Schulleitung über Rechte der SMV
5. Zusammenarbeit:
Sie arbeitet mit dem Kollegium und der Schulleitung zusammen
Sie pflegt Kontakte zu den Mitwirkungsorganen der Eltern und Lehrer in allen Fragen der Schülervertretung
6. Rechte und Pflichten:
Sie nimmt an den Sitzungen der SMV mit beratender Stimme teil
Sie wird angehört in den Sitzungen der SMV
Sie hat das Recht, die Einberufung einer SMV zu verlangen
Sie überprüft, ob für Beschlüsse der SMV mit finanziellen Auswirkungen eine finanzielle Deckung vorhanden ist
Sie nimmt teil am Gespräch zwischen SMV und Schulleitung
Sie wird angehört, wenn der Schulleiter seine Zustimmung für eine SMV-Veranstaltung versagt
Sie kann die Aussage gegenüber Vorgesetzten verweigern